Michaelis - Ev.-luth. Kirchengemeinde Hannover-Ricklingen

Der Michaelis-Friedhof

Ev.-luth. Michaelisfriedhof, An der Bauerwiese

Der Michaelis-Friedhof

In deine Hände lege ich voll Vertrauen meinen Geist;
du hast mich erlöst, Herr, du treuer Gott.
(Psalm 31,6)

Der Michaelis-Friedhof gehört zu den wenigen kirchlichen Friedhöfen, die heute noch im Betrieb sind. Mit seinen zwei Hektar ist er zwar recht klein, aber dadurch auch überschaubar, und dies schätzen viele Angehörige.
Er wurde 1856 angelegt. Ricklingen hatte damals knapp 900 Einwohner. Der kleine Kirchhof an der Edelhofkapelle war schon lange aufgegeben worden. Die Verstorbenen mussten bis zur Eröffnung des neuen Friedhofes in Linden beerdigt werden. 1908 konnte dann auch die von den Ricklinger Bürgern Heinrich und Wilhelm Stamme und Theodor Knust gestiftete Kapelle eingeweiht werden.

Ev.-luth. Michaelisfriedhof, An der Bauerwiese

Der Michaelis-Friedhof ist nicht nur eine ortsnahe Bestattungsstätte, auf der man die Namen vieler Ricklinger Familien und interessante alte Grabsteine findet, sondern auch ein Stück öffentliches Grün in unserem Stadtteil und ein Ort der Stille.

Immer wieder wird die Frage gestellt, ob auf dem Michaelis-Friedhof noch die Möglichkeit besteht, eine Grabstätte zu erwerben.
Diese Möglichkeit besteht, und zwar nicht nur für die Mitglieder der Michaelis-Gemeinde sondern für Mitglieder der Ev.-luth. und katholischen Kirchengemeinden im Raum Hannover und auch für Personen, die keiner Konfession angehören. Allerdings sind freie Redner auf dem Michaelis-Friedhof nicht zugelassen.

Friedhof Michaelis

Die Friedhofskapelle

Die Friedhofskapelle

Die Friedhofskapelle wurde 1907 von den Ricklinger Ziegeleibesitzern Heinrich und Wilhelm Stamme und Theodor Knust gestiftet und am 29.09.1908, dem Michaelistag, eingeweiht. Der Architekt der im romanischen Stil gebauten Kapelle war der damals sehr gefragte Hermann Schaedtler (1857-1931). In Hannover und Umgebung sind noch viele Beispiele seiner Arbeit zu sehen, z. B. die Seligmann Villa in der Hohenzollernstraße und der Lister Turm.

Unterhalb des Altarraumes der Kapelle befindet sich eine Gruft für die Stifterfamilien.
Die Gruft wurde 2011 und im Sommer 2012 auch die Kapelle komplett saniert.

Für Trauerfeiern steht die Friedhofskapelle zur Verfügung. Hier finden ca. 60 Trauergäste Platz. Mit Zustimmung des Kirchenvorstandes, kann eine Trauerfeier mit weit mehr Trauergästen auch in der Michaeliskirche stattfinden.

Freireligiöse Trauerfeiern sind in der Kapelle nicht gesattet.

Grabarten

Auf dem Ev.-luth. Michaelis-Friedhof stehen die nachfolgenden Grabarten zur Verfügung:

Erdwahlgrabstätte

Erdwahlgrabstätte

Eine Erdwahlgrabstätte kann aus einer oder mehreren Grabstellen bestehen. Je Grabstelle können ein Sarg und bis zu drei Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Erdwahlgrabstätte neu erworben werden.

Gebühren

Für 20 Jahre (je Grabstelle) 1.200,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft usw. 448,00 €
insgesamt 1.648,00 €
Für jedes Jahr der Verlängerung 60,00 €

Erdreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Erdreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Erdreihengrabstätten werden mit einer Stelle für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Eine Individualpflege ist nicht gestattet, dies gilt auch für das Ablegen von Blumen, Schalen oder Gestecken auf der Grabplatte. Die Pflege erfolgt für die gesamte Ruhezeit durch den Friedhofsgärtner.

Gebühren

für 20 Jahre, inklusive Grabplatte (50x60 cm) 2.950,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft usw. und Nutzung der Kapelle 448,00 €
insgesamt 3.398,00 €

Urnenwahlgrabstätte

Urnenwahlgrabstätte

Eine Urnenwahlgrabstätte kann aus einer bis zu vier Grabstellen bestehen. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Urnenwahlgrabstätte neu erworben werden.
Die Grabstelle ist vom Grabinhaber zu pflegen oder bei dem Friedhofsgärtner oder einem auf dem Friedhof zugelassenen Gärtner in Pflege zu geben.

Gebühren

Für 20 Jahre je Grabstelle (bis zu vier Urnen) 800,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft usw. und Nutzung der Kapelle 275,00 €
insgesamt 1.075,00 €
Für jedes Jahr der Verlängerung 40,00 €

Urnenreihengrabstätte für eine Urne

Urnenreihengrabstätte für eine Urne

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach vergeben und mit nur einer Urne belegt werden können. Sie werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren zur Beisetzung der Asche vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Die Grabstelle ist vom Grabinhaber zu pflegen oder bei dem Friedhofsgärtner oder einem auf dem Friedhof zugelassenen Gärtner in Pflege zu geben.

Gebühren

für 20 Jahre 570,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft usw. und Nutzung der Kapelle 275,00 €
insgesamt 845,00 €

Urnenreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Urnenreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Urnenreihengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach mit einer Urne belegt werden. Sie werden erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren zur Beisetzung der Asche vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Eine Individualpflege ist nicht gestattet, dies gilt auch für das Ablegen von Blumen, Schalen oder Gestecken auf der Grabplatte. Die Pflege erfolgt für die gesamte Ruhezeit durch den Friedhofsgärtner.

Gebühren

für 20 Jahre 1.825,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft sowie Abräumen der Kränze 275,00 €
insgesamt 2.100,00 €

Folgende Leistungen sind enthalten:

Urnendoppelreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Urnendoppelreihengrab mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Urnendoppelreihengrabstätten werden mit zwei Stellen für die Dauer der Ruhezeit von jeweils 20 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Eine Individualpflege ist nicht gestattet, dies gilt auch für das Ablegen von Blumen, Schalen oder Gestecken auf der Grabplatte. Die Pflege erfolgt für die gesamte Ruhezeit durch den Friedhofsgärtner.

Gebühren

für 20 Jahre 3.650,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft sowie Abräumen der Kränze 550,00 €
insgesamt 4.200,00 €

Folgende Leistungen sind enthalten:

Urnengrabstätte in einer Ruhegemeinschaftsanlage mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Urnengrabstätte in einer Ruhegemeinschaftsanlage mit Pflege durch den Friedhofsgärtner

Grabstellen in der Ruhegemeinschaftsanlage werden für eine Urne für die Dauer der Ruhezeit von 20 Jahren verteilt. Die Grabstellen werden an einer Stele beigesetzt. Bei Ehepaaren wird eine Stelle neben dem erstverstorbenen Partner reserviert. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
Eine Individualpflege ist nicht gestattet, dies gilt auch für das Ablegen von Blumen, Schalen oder Gestecken auf der Grabplatte. Die Pflege erfolgt für die gesamte Ruhezeit durch den Friedhofsgärtner.

Gebühren

für 20 Jahre 1.825,00 €
zuzüglich Gebühren für Ausheben und Schließen der Gruft sowie Abräumen der Kränze 275,00 €
insgesamt 2.100,00 €

Folgende Leistungen sind enthalten:

Weitere Gebühren

Finden nur Trauerfeiern in der Friedhofskapelle statt, werden 180,00 € in Rechnung gestellt. Dies beinhaltet die Grunddekoration und Leuchter. Zusätzliche Leistungen sind nicht enthalten.

Für Trauerfeiern, die in der Ev.-Iuth. Michaeliskirche stattfinden, werden 400,00 € berechnet.

Für das Ausheben und Verfüllen der Grabstätte, Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde werden folgende Gebühren erhoben:

Für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen werden folgende Gebühren erhoben

Allgemeine Hinweise

Bei den Erd- und den Urnenreihengräbern mit Pflege durch den Friedhofsgärtner sind individuell gestaltete Grabplatten und Schriftzüge nicht möglich.

Auf den Stelen der Urnengemeinschaftsanlage wird ein einheitlicher Bronzeschriftzug veranlasst, individuelle Regelungen sind nicht möglich.

Wenn die Grabpflege durch den Friedhofsgärtner erfolgt, können Blumenschmuck, Schalen oder Gestecke für die Grabstellen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abgelegt werden.

Sofern bei den Erd- und Urnenreihengräbern sowie der Urnengemeinschaftsanlage eine Vergabe der Grabstelle vor dem Todesfall stattfindet, wird das Nutzungsrecht nicht an einer bestimmten Grabstätte vergeben. In diesem Fall findet die Belegung in der Reihenfolge der Bestattungen statt.

Friedhofsordnung

Download: Friedhofsordnung (FO) für den Friedhof der Ev.-luth. Michaelis-Kirchengemeinde in Hannover-Ricklingen (PDF / 117 KB)